T, U, V
Tarife, Teilstornierung, Ticketnummer, Umbuchung, UMNR (alleinreisendes Kind), Umsteigeverbindung, Vermittlungsentgelt,
Teilstornierung / Teilerstattung; möglich; ist eine
Teilstornierungen
Teilstornierungen sind meist aufgrund der Tarifbedingungen (Strecken müssen in gebuchter Reihenfolge abgeflogen werden) nicht möglich und hätten einen Verfall der nachfolgenden Flugstrecken aus dem selben Ticket zur Folge. Ausnahmen gibt es bei einigen Fluggesellschaften wie z.B. bei Air Berlin, da sich hier der Flugpreis meist aus zwei voneinander unabhängigen Tarifkomponenten zusammensetzt; nach Rücksprache mit der Airline ist dort die Nicht-Nutzung einer Teilstrecke ohne weiteren Verlust möglich.
Teilstrecke ungenutzt lassen
In Deutschland urteilte 2010 zwar der BGH in Karlsruhe, dass ein Flugticket seine Gültigkeit auch dann behält, wenn der Passagier den Hinflug oder eine Teilstrecke nicht angetreten hat (AZ: Xa ZR 5/09). Allerdings ist fraglich, ob ein Urteil eines deutschen Bundesgerichts weltweit alle Fluggesellschaften maßregeln kann. Es bleibt daher zu erwarten, dass sich dieses Urteil zwar auf eine Lufthansa mit Sitz in Deutschland auswirkt, nicht aber zwingend auf andere Fluggesellschaften wie beispielsweise KLM (Niederlande), Airfrance (Frankreich) oder Delta Airlines (USA).
Teilerstattung
Ob eine Teilerstattung einer ungenutzt gebliebenen Flugstrecke aus einem Ticket möglich ist, hängt von den Tarifbedingungen der Fluggesellschaft zu den gebuchten Tarifklassen Ihres Tickets ab. Der (anteilige) Tarifpreis ist in den seltensten Fällen erstattbar. Die Steuern und Gebühren sind prinzipiell erstattbar, es gilt jedoch abzuwägen ob es sich aufgrund des möglicherweise geringen Betrags lohnt und ob sich nach Abzug eventueller Bearbeitungsgebühren überhaupt ein erstattbarer Betrag ergibt.
Teilstornierungen
Teilstornierungen sind meist aufgrund der Tarifbedingungen (Strecken müssen in gebuchter Reihenfolge abgeflogen werden) nicht möglich und hätten einen Verfall der nachfolgenden Flugstrecken aus dem selben Ticket zur Folge. Ausnahmen gibt es bei einigen Fluggesellschaften wie z.B. bei Air Berlin, da sich hier der Flugpreis meist aus zwei voneinander unabhängigen Tarifkomponenten zusammensetzt; nach Rücksprache mit der Airline ist dort die Nicht-Nutzung einer Teilstrecke ohne weiteren Verlust möglich.
Teilstrecke ungenutzt lassen
In Deutschland urteilte 2010 zwar der BGH in Karlsruhe, dass ein Flugticket seine Gültigkeit auch dann behält, wenn der Passagier den Hinflug oder eine Teilstrecke nicht angetreten hat (AZ: Xa ZR 5/09). Allerdings ist fraglich, ob ein Urteil eines deutschen Bundesgerichts weltweit alle Fluggesellschaften maßregeln kann. Es bleibt daher zu erwarten, dass sich dieses Urteil zwar auf eine Lufthansa mit Sitz in Deutschland auswirkt, nicht aber zwingend auf andere Fluggesellschaften wie beispielsweise KLM (Niederlande), Airfrance (Frankreich) oder Delta Airlines (USA).
Teilerstattung
Ob eine Teilerstattung einer ungenutzt gebliebenen Flugstrecke aus einem Ticket möglich ist, hängt von den Tarifbedingungen der Fluggesellschaft zu den gebuchten Tarifklassen Ihres Tickets ab. Der (anteilige) Tarifpreis ist in den seltensten Fällen erstattbar. Die Steuern und Gebühren sind prinzipiell erstattbar, es gilt jedoch abzuwägen ob es sich aufgrund des möglicherweise geringen Betrags lohnt und ob sich nach Abzug eventueller Bearbeitungsgebühren überhaupt ein erstattbarer Betrag ergibt.
Ticketnummer, was ist eine
Eine Ticketnummer ist eine 13-stellige Nummernfolge, die einmalig vergeben und somit einzigartig ist. Ticketnummern sind personengebunden, nicht übertragbar und eine bestimmte Flugverbindung gebunden. Erst wenn diese Ticketnummer bei Ausstellung vergeben wird, ist eine Buchung gültig, davor spricht man von einer Reservierung. Anhand der ersten drei Ziffern einer Ticketnummer lässt sich erkennen, welche Fluggesellschaft Inhaber dieses Tickets und somit verantwortlich für die Abrechnung der Buchung ist (beginnt eine Ticketnummer beispielsweise mit 220, handelt es sich um Lufthansa).
Eine Ticketnummer ist eine 13-stellige Nummernfolge, die einmalig vergeben und somit einzigartig ist. Ticketnummern sind personengebunden, nicht übertragbar und eine bestimmte Flugverbindung gebunden. Erst wenn diese Ticketnummer bei Ausstellung vergeben wird, ist eine Buchung gültig, davor spricht man von einer Reservierung. Anhand der ersten drei Ziffern einer Ticketnummer lässt sich erkennen, welche Fluggesellschaft Inhaber dieses Tickets und somit verantwortlich für die Abrechnung der Buchung ist (beginnt eine Ticketnummer beispielsweise mit 220, handelt es sich um Lufthansa).
Umbuchen, Umbuchungsgebühr, kann ich mein Ticket
Definition
Umbuchung wird seitens der Fluggesellschaft in der Regel mit einer Datumsänderung des Hin- oder Rückfluges auf eine Maschine der selben Fluggesellschaft (oder Allianz) definiert, je nach Tarifbedingungen. Diese können je nach Buchungsklasse / Tarif und Fluggesellschaft unterschiedlich sein. Einheitliche Umbuchungskonditionen gibt es nicht. Je nach gebuchtem Tarif ist das Ticket bei einer Fluggesellschaft entweder gegen eine Gebühr umbuchbar oder Änderungen am Ticket sind gänzlich ausgeschlossen.
Tarifbedingungen
Je nach Buchungsklasse bzw. Tarif können die Konditionen bei einer Fluggesellschaften hinsichtlich Umbuchung, Stornierung, Gültigkeit, Fristen und Anwendbarkeit unterschiedlich sein. Niedrige Buchungsklassen sorgen für einen günstigen Ticketpreis, jedoch auch für strenge Tarifregeln - man sagt: "Je günstiger das Ticket, desto unflexibler der Tarif". So ist es möglich, dass laut Tarifbedingungen eine Umbuchung nicht gestattet und der Flugpreis bei Stornierung nicht erstattbar ist (Non Refundable). Die Tarifbedingungen zu Ihrem Ticket können Sie und nach Buchung bei dem jeweiligen Anbieter erfragen.
Umbuchungsgebühr
Ist eine Umbuchung erlaubt, setzen sich die Umbuchungskosten aus der in den Tarifbedingungen festgelegten Gebühr und gegebenenfalls einem zusätzlichen Aufpreis bei Nicht-Verfügbarkeit der gebuchten Preisklasse an dem Wunschtermin zusammen.
Kann der Name im Ticket geändert werden?
Namensänderungen sind im Linienflugverkehr grundsätzlich ausgeschlossen. Ein Flugticket ist - wenn auch nur virtuell existierend - ein offizielles, personengebundenes Dokument der Fluggesellschaft und nicht übertragbar. Kann eine Person nicht fliegen, muss der Flug rechtzeitig zu den geltenden Tarifkonditionen storniert werden und für einen eventuellen neuen Reiseteilnehmer ein neues Ticket zum tagesaktuellen Preis erworben werden. Einige wenige Fluggesellschaften wie z.B. Air Berlin, KLM oder Delta Airlines erlauben teilweise Namensänderungen gegen eine zusätzliche Gebühr sowie Zahlung des Aufpreises zum tagesaktuellen Ticketpreis. Es handelt sich somit auch nur um eine Stornierung mit Neubuchung, bei der zwar der bereits gezahlte Ticketpreis angerechnet wird, jedoch trotzdem eine Aufzahlung zum Tagespreis verlangt wird. Da diese Regelung jedoch nicht in den Tarifbedingungen der Fluggesellschaften festgelegt ist, handelt es sich um eine Kulanz der Fluggesellschaft.
Werden bei Stornierung die Steuern erstattet?
Bei Stornierung des Tickets vor Reiseantritt sind die ungenutzt gebliebenen Flughafensteuern und Gebühren ["Tax"] erstattbar. Je nach Fluggesellschaft werden bei nicht-erstattbaren Tickets ("100% Stornokosten") oftmals auch die in den sogenannten Tax enthaltenen Kerosinzuschläge (YQ Tax) und Lufthfahrtversicherungszuschläge (YR Tax), sowie bei Flügen in die USA oftmals auch die US-Steuern von der Fluggesellschaft einbehalten. Teilstornierungen (z.B. bei angeflogenen Tickets, nur Rückflug blieb ungenutzt) werden oftmails seitens der Fluggesellschaft ausgeschlossen.
Kann ich den Rückflug verfallen lassen?
Der Rückflug innerhalb eines Tickets kann in der Regel kostenfrei storniert bzw. verfallen gelassen werden. Eine Teilerstattung ist meist jedoch ausgeschlossen bzw. scheitert daran, dass eine Verrechnung mit dem anwendbaren Onewaytarif erfolgt, welche in der Regel teurer sind und somit kein erstattbarer Betrag übrig bleibt. Hintergrund ist, dass sich das Ticket bei den meisten Linienfluggesellschaften aus zwei zusammenhängenden Tarifkomponenten zusammensetzt.
Kann ich den Hinflug verfallen lassen und nur Rückflug nutzen?
Bei den meisten Fluggesellschaften setzen die Tarifbedingungen voraus, dass alle Strecken in der gebuchten Reihenfolge abgeflogen werden müssen. Das hat zur Folge, dass bei Nicht-Nutzung einer Strecke automatisch alle nachfolgenden Strecken im Ticket (auch der Rückflug) verfallen. Ausnahmen gibt es bei einigen Fluggesellschaften, wie z.B. bei Air Berlin, da sich hier der Flugpreis meist aus zwei voneinander unabhängigen Tarifkomponenten zusammensetzt.
Definition
Umbuchung wird seitens der Fluggesellschaft in der Regel mit einer Datumsänderung des Hin- oder Rückfluges auf eine Maschine der selben Fluggesellschaft (oder Allianz) definiert, je nach Tarifbedingungen. Diese können je nach Buchungsklasse / Tarif und Fluggesellschaft unterschiedlich sein. Einheitliche Umbuchungskonditionen gibt es nicht. Je nach gebuchtem Tarif ist das Ticket bei einer Fluggesellschaft entweder gegen eine Gebühr umbuchbar oder Änderungen am Ticket sind gänzlich ausgeschlossen.
Tarifbedingungen
Je nach Buchungsklasse bzw. Tarif können die Konditionen bei einer Fluggesellschaften hinsichtlich Umbuchung, Stornierung, Gültigkeit, Fristen und Anwendbarkeit unterschiedlich sein. Niedrige Buchungsklassen sorgen für einen günstigen Ticketpreis, jedoch auch für strenge Tarifregeln - man sagt: "Je günstiger das Ticket, desto unflexibler der Tarif". So ist es möglich, dass laut Tarifbedingungen eine Umbuchung nicht gestattet und der Flugpreis bei Stornierung nicht erstattbar ist (Non Refundable). Die Tarifbedingungen zu Ihrem Ticket können Sie und nach Buchung bei dem jeweiligen Anbieter erfragen.
Umbuchungsgebühr
Ist eine Umbuchung erlaubt, setzen sich die Umbuchungskosten aus der in den Tarifbedingungen festgelegten Gebühr und gegebenenfalls einem zusätzlichen Aufpreis bei Nicht-Verfügbarkeit der gebuchten Preisklasse an dem Wunschtermin zusammen.
Kann der Name im Ticket geändert werden?
Namensänderungen sind im Linienflugverkehr grundsätzlich ausgeschlossen. Ein Flugticket ist - wenn auch nur virtuell existierend - ein offizielles, personengebundenes Dokument der Fluggesellschaft und nicht übertragbar. Kann eine Person nicht fliegen, muss der Flug rechtzeitig zu den geltenden Tarifkonditionen storniert werden und für einen eventuellen neuen Reiseteilnehmer ein neues Ticket zum tagesaktuellen Preis erworben werden. Einige wenige Fluggesellschaften wie z.B. Air Berlin, KLM oder Delta Airlines erlauben teilweise Namensänderungen gegen eine zusätzliche Gebühr sowie Zahlung des Aufpreises zum tagesaktuellen Ticketpreis. Es handelt sich somit auch nur um eine Stornierung mit Neubuchung, bei der zwar der bereits gezahlte Ticketpreis angerechnet wird, jedoch trotzdem eine Aufzahlung zum Tagespreis verlangt wird. Da diese Regelung jedoch nicht in den Tarifbedingungen der Fluggesellschaften festgelegt ist, handelt es sich um eine Kulanz der Fluggesellschaft.
Werden bei Stornierung die Steuern erstattet?
Bei Stornierung des Tickets vor Reiseantritt sind die ungenutzt gebliebenen Flughafensteuern und Gebühren ["Tax"] erstattbar. Je nach Fluggesellschaft werden bei nicht-erstattbaren Tickets ("100% Stornokosten") oftmals auch die in den sogenannten Tax enthaltenen Kerosinzuschläge (YQ Tax) und Lufthfahrtversicherungszuschläge (YR Tax), sowie bei Flügen in die USA oftmals auch die US-Steuern von der Fluggesellschaft einbehalten. Teilstornierungen (z.B. bei angeflogenen Tickets, nur Rückflug blieb ungenutzt) werden oftmails seitens der Fluggesellschaft ausgeschlossen.
Kann ich den Rückflug verfallen lassen?
Der Rückflug innerhalb eines Tickets kann in der Regel kostenfrei storniert bzw. verfallen gelassen werden. Eine Teilerstattung ist meist jedoch ausgeschlossen bzw. scheitert daran, dass eine Verrechnung mit dem anwendbaren Onewaytarif erfolgt, welche in der Regel teurer sind und somit kein erstattbarer Betrag übrig bleibt. Hintergrund ist, dass sich das Ticket bei den meisten Linienfluggesellschaften aus zwei zusammenhängenden Tarifkomponenten zusammensetzt.
Kann ich den Hinflug verfallen lassen und nur Rückflug nutzen?
Bei den meisten Fluggesellschaften setzen die Tarifbedingungen voraus, dass alle Strecken in der gebuchten Reihenfolge abgeflogen werden müssen. Das hat zur Folge, dass bei Nicht-Nutzung einer Strecke automatisch alle nachfolgenden Strecken im Ticket (auch der Rückflug) verfallen. Ausnahmen gibt es bei einigen Fluggesellschaften, wie z.B. bei Air Berlin, da sich hier der Flugpreis meist aus zwei voneinander unabhängigen Tarifkomponenten zusammensetzt.
UMNR, (alleinreisendes Kind)
Unaccompanied Minor (kurz UM) sind alleinreisende Kinder zwischen 5-12 Jahren, die aufgrund Ihres Alters nicht alleine Befördert werden dürfen. Auf Wunsch können Eltern auch Kinder im Alter von 12-18 Jahren als UMNR anmelden. Die Altersgrenzen und Kosten können unter Umständen von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft variieren.
Im Rahmen der UM Betreuung durch die Fluggesellschaft werden die Kinder auf den Wegen zwischen Flughafenschalter und Flugzeug, bei Umsteigeverbindungen zwischen den Flugzeugen, sowie während des Fluges betreut. Während des Fluges sitzen die Kinder in der Regel in einem für alleinreisende Kinder reservierten Bereich und genießen eine besondere Beachtung und Betreuung der Cabin Crew.
Begleitservice buchen
Eine Buchung von alleinreisenden Kindern ist online nicht möglich sondern muss prinzipiell angefragt, z.B. telefonisch oder per E-Mail im Reisebüro oder direkt bei der Fluggesellchaft. Benötigt werden zur Buchung neben den üblichen Daten zusätzlich Namen, Anschrift, Rufnummer und Verwandtschaftsgrad der Personen, die das Kind zum Flughafen bringen sowie von der abholenden Person am Zielflughafen. Aus Sicherheitsgründen können UM's ausschließlich von den in der Buchung angemeldeten Personen abgeholt werden - das Mitführen eines Ausweisdokuments ist daher immer Pflicht für diese Personen. Um Komplikationen zu vermeiden z.B. bei der Bereitstellung des Begleitservice und der Betreuung am Flughafen, ist es empfehlenswert nur Flugverbindungen zu wählen, die durchgängnig von einer Fluggesellschaft durchgeführt werden ("On-Line Connection", siehe Stichwort Codeshare Flüge).
Kosten
Die Ticket Preise fallen je nach Verfügbarkeit, Fluggesellschaft und Tarifklasse und Streckenart unterschiedlich aus. Teilweise können für alleinreisende Kinder nicht die vergünstigten Kinderpreise angewendet werden, da diese oft nur in Begleitung eines Erwachsenen gelten. Für den Begleitservice fällt zusätzlich zum Flugpreis eine Gebühr an, bei Lufthansa z.B. je nach Nonstop oder Umsteigeflug auf Kurz- und Mittelstrecken zwischen 40-80 Euro pro Flugrichtung, auf Langstreckenflügen zwischen 80-120 Euro pro Flugrichtung. Air Berlin verlangt auf Kurz- und Mittelstrecken 40 EUR pro Flugrichtung und auf Langstreckenflügen 80 EUR pro Flugrichtung (Stand 2012).
[Video ansehen: Alleinreisende Kinder]
Unaccompanied Minor (kurz UM) sind alleinreisende Kinder zwischen 5-12 Jahren, die aufgrund Ihres Alters nicht alleine Befördert werden dürfen. Auf Wunsch können Eltern auch Kinder im Alter von 12-18 Jahren als UMNR anmelden. Die Altersgrenzen und Kosten können unter Umständen von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft variieren.
Im Rahmen der UM Betreuung durch die Fluggesellschaft werden die Kinder auf den Wegen zwischen Flughafenschalter und Flugzeug, bei Umsteigeverbindungen zwischen den Flugzeugen, sowie während des Fluges betreut. Während des Fluges sitzen die Kinder in der Regel in einem für alleinreisende Kinder reservierten Bereich und genießen eine besondere Beachtung und Betreuung der Cabin Crew.
Begleitservice buchen
Eine Buchung von alleinreisenden Kindern ist online nicht möglich sondern muss prinzipiell angefragt, z.B. telefonisch oder per E-Mail im Reisebüro oder direkt bei der Fluggesellchaft. Benötigt werden zur Buchung neben den üblichen Daten zusätzlich Namen, Anschrift, Rufnummer und Verwandtschaftsgrad der Personen, die das Kind zum Flughafen bringen sowie von der abholenden Person am Zielflughafen. Aus Sicherheitsgründen können UM's ausschließlich von den in der Buchung angemeldeten Personen abgeholt werden - das Mitführen eines Ausweisdokuments ist daher immer Pflicht für diese Personen. Um Komplikationen zu vermeiden z.B. bei der Bereitstellung des Begleitservice und der Betreuung am Flughafen, ist es empfehlenswert nur Flugverbindungen zu wählen, die durchgängnig von einer Fluggesellschaft durchgeführt werden ("On-Line Connection", siehe Stichwort Codeshare Flüge).
Kosten
Die Ticket Preise fallen je nach Verfügbarkeit, Fluggesellschaft und Tarifklasse und Streckenart unterschiedlich aus. Teilweise können für alleinreisende Kinder nicht die vergünstigten Kinderpreise angewendet werden, da diese oft nur in Begleitung eines Erwachsenen gelten. Für den Begleitservice fällt zusätzlich zum Flugpreis eine Gebühr an, bei Lufthansa z.B. je nach Nonstop oder Umsteigeflug auf Kurz- und Mittelstrecken zwischen 40-80 Euro pro Flugrichtung, auf Langstreckenflügen zwischen 80-120 Euro pro Flugrichtung. Air Berlin verlangt auf Kurz- und Mittelstrecken 40 EUR pro Flugrichtung und auf Langstreckenflügen 80 EUR pro Flugrichtung (Stand 2012).
[Video ansehen: Alleinreisende Kinder]
Umsteigeverbindung, (Transfer), definition, was ist eine
Bei einer Umsteigeverbindung ist eine Zwischenlandung mit Wechsel des Fluggeräts für den Weiterflug zum Endziel erforderlich ["Transfer Point"]. Der Weiterflug (Anschlussflug) erfolgt unter einer anderen Flugnummer. In seltenen Fällen kann es eforderlich sein, das Gepäck abzuholen und erneut aufzugeben (erneuter Check In), z.B. wenn der Weiterflug mit einer anderen Fluggesellschaft erfolgt und die beiden Fluggesellschaften kein Abkommen über die gemeinsame Gepäckabfertigung miteinander unterhalten, oder etwa weil die Einreisebestimmungen dies erfordern. Beispielsweise bei Flügen in die USA muss generell bei der ersten Zwischenlandung das Gepäck aufgrund der Immigration und der Sicherheitskontrollen erneut aufgegeben werden.
Bei einer Umsteigeverbindung ist eine Zwischenlandung mit Wechsel des Fluggeräts für den Weiterflug zum Endziel erforderlich ["Transfer Point"]. Der Weiterflug (Anschlussflug) erfolgt unter einer anderen Flugnummer. In seltenen Fällen kann es eforderlich sein, das Gepäck abzuholen und erneut aufzugeben (erneuter Check In), z.B. wenn der Weiterflug mit einer anderen Fluggesellschaft erfolgt und die beiden Fluggesellschaften kein Abkommen über die gemeinsame Gepäckabfertigung miteinander unterhalten, oder etwa weil die Einreisebestimmungen dies erfordern. Beispielsweise bei Flügen in die USA muss generell bei der ersten Zwischenlandung das Gepäck aufgrund der Immigration und der Sicherheitskontrollen erneut aufgegeben werden.
Vermittlungsentgelt, (auch: auch Servicefee, Serviceentgelt, Buchungsentgelt, Ticketpauschale, Ticketfee), definition, was ist ein
Ein Vermittlungsentgelt wird vom Reisevermittler (dem Reisebüro) für die Vermittlung einer Reise berechnet. Nachdem die Fluggesellschaften seit Anfang 2004 nach und nach die Airline-Provion abschafften, stellt dieses Entgelt den übriggebliebenen Gewinnanteil an einer Buchung dar. Die Abschaffung der Airline-Provisionen wurde heftig kritisiert und gegen den Willen der Reisebüroverbände durchgesetzt.
Ein Vermittlungsentgelt wird vom Reisevermittler (dem Reisebüro) für die Vermittlung einer Reise berechnet. Nachdem die Fluggesellschaften seit Anfang 2004 nach und nach die Airline-Provion abschafften, stellt dieses Entgelt den übriggebliebenen Gewinnanteil an einer Buchung dar. Die Abschaffung der Airline-Provisionen wurde heftig kritisiert und gegen den Willen der Reisebüroverbände durchgesetzt.
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