D, E, F
Direktflug, Premium Ecnomy Class, Feeder (Zubringer), Flugpreisbildung, Flughafensteuern/-gebühren, Flugnummer, Freigepäck
Direktflug, definition
Bei einem Direktflug kann - anders als ein Nonstop Flug (ohne Stop) - eine Zwischenlandung geplant sein. Im Gegensatz zur einfachen Umsteigeverbindung bleibt hierbei jedoch die Flugnummer gleich. Die Zwischenlandung dient dem Zustieg weiterer Passagiere. Bei Technical Stopps erfolgt zudem eine Betankung oder ein Fluggerätwechsel. Wenn ein verlassen des Fluggeräts erforderlich ist, warten die Passagiere im Gate vor dem Flugzeug. Ein erneuter Check In ist nicht erforderlich.
Bei einem Direktflug kann - anders als ein Nonstop Flug (ohne Stop) - eine Zwischenlandung geplant sein. Im Gegensatz zur einfachen Umsteigeverbindung bleibt hierbei jedoch die Flugnummer gleich. Die Zwischenlandung dient dem Zustieg weiterer Passagiere. Bei Technical Stopps erfolgt zudem eine Betankung oder ein Fluggerätwechsel. Wenn ein verlassen des Fluggeräts erforderlich ist, warten die Passagiere im Gate vor dem Flugzeug. Ein erneuter Check In ist nicht erforderlich.
Elektronisches Ticket, was ist ein, wie funktioniert
Das E-Ticket ersetzt seit der Abschaffung des Papiertickets am 01.06.2008 dieses durch einen elektronischen Datensatz, der sicher im Buchungssystem der Airline gespeichert wird und über den Buchungscode oder die Ticketnummer aufgerufen werden kann. Im Linienflugbereich kann deshalb jeder beliebige Reiseplan, der den Buchungscode, Namen, Reisedaten und die 13-stellige Ticketnummer enthält, als "E-Ticket" vorgelegt werden. Tatsächlich wird zum ticketlosen fliegen jedoch nur noch ein Personalausweis bzw. Reisepass benötigt, gegen dessen Vorlage man am Check In Schalter der Fluggesellschaft die Bordkarte erhält, oder man nimmt am Online Check-In Teil.
Tippfehler im Namen
Der angegebene Passagiername auf dem Ticket muss mit dem Namen im Reisepass (bzw. Personalausweis) übereinstimmen, da die Fluggesellschaft schlimmstenfalls die Beförderung verweigern darf oder es zu Problemen bei der Einreisekontrolle kommt. Nachträgliche Korrekturen eines Tippfehlers im Namen sind nur noch bei vereinzelten Fluggesellschaften möglich (sie Thema Umbuchung). Je nach Ausmaß / Verfälschungsgrad des Namens, Reiseziel und Fluggesellschaft kann eine Stornierung des Flugtickets zu den geltenden Konditionen und Neubuchung zum aktuellen Tagespreis unumgänglich sein. Man kann sagen, je weiter die Flugreise, desto genauer die Kontrollen. Innereuropäisch werden je nach Airline Tippfehler mit bis zu 3 falschen Zeichen teilweise toleriert, innerdeutsch werden auch mal über vertausche Vor- und Nachname hinweggesehen [Anm.d.Red.: Dies stellt keine verbindliche Auskunft dar], letztlich entscheidet aber die Fluggesellschaft bzw. der Check In Schalter über die Beförderung.
Falsches Geschlecht im Ticket
Nicht selten wählt man bei Onlinebuchungen versehentlich das falsche Geschlecht. Informieren Sie in diesem Fall bitte umgehend das Reisebüro bzw. die gebuchte Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro. Auf innerdeutschen und -europäischen Strecken ist ein vertauschtes Geschlecht zwar in der Regel nicht weiter tragisch, oftmals reicht ein Hinweis in die Buchung für den Check In durch das Reisebüro aus, jedoch auf Flügen beispielsweise in die USA, China, Russland, Australien oder Israel müssen zwingend alle Angaben korrekt und vollständig (wie im Reisepass) sein. Für Charter- und Billigflieger (Low-Cost-Carrier) können unter umständen unkompliziertere Handhabungen existieren.
Ist ein Flugticket übertragbar?
Flugtickets von Linienfluggesellschaft sind offizielle, personengebundene Dokumente - auch wenn sie nur virtuell existent sind - und daher nicht übertragbar. Den Reisenden durch eine andere Person zu ersetzen ist (wie auch Namensänderungen) im Linienflugbereich in der Regel ausgeschlossen. Kann eine Person nicht fliegen, muss der Flug rechtzeitig zu den geltenden Tarifkonditionen storniert werden (siehe auch: Umbuchung & Stornierung). Nur einige wenige Fluggesellschaften wie z.B. Air Berlin erlauben teilweise Namensänderungen gegen Gebühr. Für Charter- und Billigflieger (Low-Cost-Carrier) können unter umständen unkompliziertere Handhabungen existieren, da Sie nicht den Regelungen der IATA (siehe Artikel oben, "Was bedeutet IATA") unterliegen.
Das E-Ticket ersetzt seit der Abschaffung des Papiertickets am 01.06.2008 dieses durch einen elektronischen Datensatz, der sicher im Buchungssystem der Airline gespeichert wird und über den Buchungscode oder die Ticketnummer aufgerufen werden kann. Im Linienflugbereich kann deshalb jeder beliebige Reiseplan, der den Buchungscode, Namen, Reisedaten und die 13-stellige Ticketnummer enthält, als "E-Ticket" vorgelegt werden. Tatsächlich wird zum ticketlosen fliegen jedoch nur noch ein Personalausweis bzw. Reisepass benötigt, gegen dessen Vorlage man am Check In Schalter der Fluggesellschaft die Bordkarte erhält, oder man nimmt am Online Check-In Teil.
Tippfehler im Namen
Der angegebene Passagiername auf dem Ticket muss mit dem Namen im Reisepass (bzw. Personalausweis) übereinstimmen, da die Fluggesellschaft schlimmstenfalls die Beförderung verweigern darf oder es zu Problemen bei der Einreisekontrolle kommt. Nachträgliche Korrekturen eines Tippfehlers im Namen sind nur noch bei vereinzelten Fluggesellschaften möglich (sie Thema Umbuchung). Je nach Ausmaß / Verfälschungsgrad des Namens, Reiseziel und Fluggesellschaft kann eine Stornierung des Flugtickets zu den geltenden Konditionen und Neubuchung zum aktuellen Tagespreis unumgänglich sein. Man kann sagen, je weiter die Flugreise, desto genauer die Kontrollen. Innereuropäisch werden je nach Airline Tippfehler mit bis zu 3 falschen Zeichen teilweise toleriert, innerdeutsch werden auch mal über vertausche Vor- und Nachname hinweggesehen [Anm.d.Red.: Dies stellt keine verbindliche Auskunft dar], letztlich entscheidet aber die Fluggesellschaft bzw. der Check In Schalter über die Beförderung.
Falsches Geschlecht im Ticket
Nicht selten wählt man bei Onlinebuchungen versehentlich das falsche Geschlecht. Informieren Sie in diesem Fall bitte umgehend das Reisebüro bzw. die gebuchte Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro. Auf innerdeutschen und -europäischen Strecken ist ein vertauschtes Geschlecht zwar in der Regel nicht weiter tragisch, oftmals reicht ein Hinweis in die Buchung für den Check In durch das Reisebüro aus, jedoch auf Flügen beispielsweise in die USA, China, Russland, Australien oder Israel müssen zwingend alle Angaben korrekt und vollständig (wie im Reisepass) sein. Für Charter- und Billigflieger (Low-Cost-Carrier) können unter umständen unkompliziertere Handhabungen existieren.
Ist ein Flugticket übertragbar?
Flugtickets von Linienfluggesellschaft sind offizielle, personengebundene Dokumente - auch wenn sie nur virtuell existent sind - und daher nicht übertragbar. Den Reisenden durch eine andere Person zu ersetzen ist (wie auch Namensänderungen) im Linienflugbereich in der Regel ausgeschlossen. Kann eine Person nicht fliegen, muss der Flug rechtzeitig zu den geltenden Tarifkonditionen storniert werden (siehe auch: Umbuchung & Stornierung). Nur einige wenige Fluggesellschaften wie z.B. Air Berlin erlauben teilweise Namensänderungen gegen Gebühr. Für Charter- und Billigflieger (Low-Cost-Carrier) können unter umständen unkompliziertere Handhabungen existieren, da Sie nicht den Regelungen der IATA (siehe Artikel oben, "Was bedeutet IATA") unterliegen.
Feeder (Zubringer), definition, was ist ein
Als Feeder oder "Zubringerflüge" wird der Flug von einem Regionalflughafen zum eigentlichen Drehkreuz (Hub) der Fluggesellschaft, von dem der Langstreckenflug bzw. Weiterflug erfolgt, bezeichnet. Zubringerflüge müssen, wie bei Rail&Fly Tickets auch, von vornherein mitgebucht werden um die Anschlussgarantie seitens der Fluggesellschaften geltend machen zu können. Bei nachträglicher Buchung von Zubringerflüge verfällt diese Garantie, auch wenn die vorgegebene Mindestumsteigezeit eingehalten eingehalten wurde. (siehe auch: Verspätung, Mindestumsteigezeit).
Beispiel: Lufthansa fliegt von Bremen über Frankfurt nach New York. Der Flug zwischen Bremen (Regionalflughafen) und Frankfurt (Drehkreuz) ist der Zubringerflug. Hat dieser Verspätung und wird der Anschlussflug deshalb verpasst, besteht seitens der Fluggesellschaft eine Pflicht zur Weiterbeförderung. Wurde der Zubringerflug separat gebucht, hat der Passagier verfällt sein Anspruch auf Beförderung. (siehe auch: Noshow)
Als Feeder oder "Zubringerflüge" wird der Flug von einem Regionalflughafen zum eigentlichen Drehkreuz (Hub) der Fluggesellschaft, von dem der Langstreckenflug bzw. Weiterflug erfolgt, bezeichnet. Zubringerflüge müssen, wie bei Rail&Fly Tickets auch, von vornherein mitgebucht werden um die Anschlussgarantie seitens der Fluggesellschaften geltend machen zu können. Bei nachträglicher Buchung von Zubringerflüge verfällt diese Garantie, auch wenn die vorgegebene Mindestumsteigezeit eingehalten eingehalten wurde. (siehe auch: Verspätung, Mindestumsteigezeit).
Beispiel: Lufthansa fliegt von Bremen über Frankfurt nach New York. Der Flug zwischen Bremen (Regionalflughafen) und Frankfurt (Drehkreuz) ist der Zubringerflug. Hat dieser Verspätung und wird der Anschlussflug deshalb verpasst, besteht seitens der Fluggesellschaft eine Pflicht zur Weiterbeförderung. Wurde der Zubringerflug separat gebucht, hat der Passagier verfällt sein Anspruch auf Beförderung. (siehe auch: Noshow)
Flugpreisbildung, -schwankung
Ein Flugpreis setzt sich aus dem Tarifpreis (Buchungsklassen) der Fluggeselschaft, den Flughafensteuern / -gebühren und dem Vermittungsentgelt des Anbieters zusammen. Die Höhe des Flugpreises ist von der Verfügbarkeit und weiteren Faktoren abhängig:
Faktor Buchungsklasse
Die Economy Class ist in bis zu 20 verschiedene Buchungsklassen mit unterschiedlichen Grundpreisen (Tarifen) unterteilt. Die Buchungsklassen sind teilweise miteinander kombinierbar und das Kontingente für jede Buchungsklasse begrenzt. Flüge sind ab ein Jahr im Voraus buchbar, wodurch der Preis in der Regel steigt, je näher der Reisetermin rückt.
Faktor Tarifart
Neben den offiziellen, weltweit verfügbaren Tarifen einer Fluggesellschaft gibt es auch noch inoffizielle (Sondertarife) für die verschiedenen Buchungsklassen, die von Ticketanbietern mit den Fluggesellschaften ausgehandelt werden. Durch diese Sondertarife heben sich die Reisebüros im Preis voneinander ab, es entsteht Wettberwerb und folgernd bilden sich die Preise. Entscheidend ist dann natürlich auch, wie viel Aufschlag bzw. Vermittlungsentgelt das Reisebüro kalkuliert.
Faktor Buchungsmaschine
Ein Onlinereisebüro ist an eine IBE (Internet Booking Enginge) angebunden - ein auf Reservierungssystem aufbauendes Programm - das in Echtzeit die von den Fluggesellschaften in den Reservierungssytemen hinterlegten Verfügbarkeiten und Preise bei einer Flugsuche abfragt. IBEs stellen aus den in den Reservierungssystemen zur Verfügung gemeldeten Vakanzen und Tarifen die Flugangebote zusammen und präsentiert diese in der Angebotsübersicht.
Faktor Reservierungssystem
Da es mehrere Reservierungsysteme gibt, die unterschiedliche Verträge mit den Fluggesellschaften hinsichtlich der Sichtbarkeit von Verfügbarkeiten schließen, können für ein und die selbe Flugstrecke zwei unterschiedliche Verfügarkeiten angezeigt und somit bilden sich unterschiedliche Preise.
Faktor Saison
Ein natürlicher Faktor der Preisbildung sind die Saison-Zeiten. Für jedes Reiseziel gibt es eine Saison, das bedeutet die die Tarifpreise sind in der Hautreisezeit höher als in der Nebensaison.
Faktor Steuern und Gebühren
Der Anteil der Flughafensteuern und Gebühren macht am Flugticketpreis nicht selten die Hälfte aus. Die wirtschaftliche Lage beeinflusst die Steuern und Gebühren, die zum größten Teil durch den Kerosinzuschlag gebildet werden. Der Kerosinzuschlag schwankt dabei täglich und ist in der Tendenz ansteigend.
Ein Flugpreis setzt sich aus dem Tarifpreis (Buchungsklassen) der Fluggeselschaft, den Flughafensteuern / -gebühren und dem Vermittungsentgelt des Anbieters zusammen. Die Höhe des Flugpreises ist von der Verfügbarkeit und weiteren Faktoren abhängig:
Faktor Buchungsklasse
Die Economy Class ist in bis zu 20 verschiedene Buchungsklassen mit unterschiedlichen Grundpreisen (Tarifen) unterteilt. Die Buchungsklassen sind teilweise miteinander kombinierbar und das Kontingente für jede Buchungsklasse begrenzt. Flüge sind ab ein Jahr im Voraus buchbar, wodurch der Preis in der Regel steigt, je näher der Reisetermin rückt.
Faktor Tarifart
Neben den offiziellen, weltweit verfügbaren Tarifen einer Fluggesellschaft gibt es auch noch inoffizielle (Sondertarife) für die verschiedenen Buchungsklassen, die von Ticketanbietern mit den Fluggesellschaften ausgehandelt werden. Durch diese Sondertarife heben sich die Reisebüros im Preis voneinander ab, es entsteht Wettberwerb und folgernd bilden sich die Preise. Entscheidend ist dann natürlich auch, wie viel Aufschlag bzw. Vermittlungsentgelt das Reisebüro kalkuliert.
Faktor Buchungsmaschine
Ein Onlinereisebüro ist an eine IBE (Internet Booking Enginge) angebunden - ein auf Reservierungssystem aufbauendes Programm - das in Echtzeit die von den Fluggesellschaften in den Reservierungssytemen hinterlegten Verfügbarkeiten und Preise bei einer Flugsuche abfragt. IBEs stellen aus den in den Reservierungssystemen zur Verfügung gemeldeten Vakanzen und Tarifen die Flugangebote zusammen und präsentiert diese in der Angebotsübersicht.
Faktor Reservierungssystem
Da es mehrere Reservierungsysteme gibt, die unterschiedliche Verträge mit den Fluggesellschaften hinsichtlich der Sichtbarkeit von Verfügbarkeiten schließen, können für ein und die selbe Flugstrecke zwei unterschiedliche Verfügarkeiten angezeigt und somit bilden sich unterschiedliche Preise.
Faktor Saison
Ein natürlicher Faktor der Preisbildung sind die Saison-Zeiten. Für jedes Reiseziel gibt es eine Saison, das bedeutet die die Tarifpreise sind in der Hautreisezeit höher als in der Nebensaison.
Faktor Steuern und Gebühren
Der Anteil der Flughafensteuern und Gebühren macht am Flugticketpreis nicht selten die Hälfte aus. Die wirtschaftliche Lage beeinflusst die Steuern und Gebühren, die zum größten Teil durch den Kerosinzuschlag gebildet werden. Der Kerosinzuschlag schwankt dabei täglich und ist in der Tendenz ansteigend.
Flughafensteuern und Gebühren
Flughafensteuern und Gebühren (Tax) sind Bestandteil des Ticketpreises und werden von der Fluggesellschaft berechnet. Sie setzen sich allem voran aus Kerosinzuschlägen, Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren und staatlichen Abgaben wie z.B. der Luftverkehrssteuer zusammen. Der Anteil der Flughafensteuern und Gebühren macht am Flugticketpreis nicht selten die Hälfte aus.
Flughafensteuern und Gebühren sind bei stornierbaren, ungenutzten Tickets erstattbar. Bei nicht stornierbaren Tickets (wenn Flugpreis nicht erstattbar) werden die in den Steuern anteilig enthaltenen Kerosinzuschläge (YQ/YR Tax) sowie die Luftfahrtversicherungszuschläge von den meisten Fluggesellschaften einbehalten. (siehe Kerosinzuschläge)
Flughafensteuern und Gebühren (Tax) sind Bestandteil des Ticketpreises und werden von der Fluggesellschaft berechnet. Sie setzen sich allem voran aus Kerosinzuschlägen, Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren und staatlichen Abgaben wie z.B. der Luftverkehrssteuer zusammen. Der Anteil der Flughafensteuern und Gebühren macht am Flugticketpreis nicht selten die Hälfte aus.
Flughafensteuern und Gebühren sind bei stornierbaren, ungenutzten Tickets erstattbar. Bei nicht stornierbaren Tickets (wenn Flugpreis nicht erstattbar) werden die in den Steuern anteilig enthaltenen Kerosinzuschläge (YQ/YR Tax) sowie die Luftfahrtversicherungszuschläge von den meisten Fluggesellschaften einbehalten. (siehe Kerosinzuschläge)
Flugnummer, wie lautet meine
Die Flugnummer ist vergleichbar mit dem Kfz-Kennzeichen und nicht zu verwechseln mit einem Buchungscode oder einer Ticketnummer. Die Flugnummer einer Linienfluggesellschaft setzt sich immer aus dem 2-Letter-Code der gebuchten Fluggesellschaft und einer Nummer zusammen. Sie ist an einen bestimmten Flug zu einer bestimmten Uhrzeit und meist auch an ein bestimmtes Fluggerät gebunden.
Die Flugnummer ist vergleichbar mit dem Kfz-Kennzeichen und nicht zu verwechseln mit einem Buchungscode oder einer Ticketnummer. Die Flugnummer einer Linienfluggesellschaft setzt sich immer aus dem 2-Letter-Code der gebuchten Fluggesellschaft und einer Nummer zusammen. Sie ist an einen bestimmten Flug zu einer bestimmten Uhrzeit und meist auch an ein bestimmtes Fluggerät gebunden.
Freigepäck, wieviel habe ich
Die Freigepäckmenge kann je nach Fluggesellschaft, Strecke und Tarif variieren. Die Faustregeln: Auf Flügen in die USA gilt das Piece Concept (1 Piece = 23 kg), die meisten Airlines haben die Freigepäckmenge von 1 Piece pro Person beschränkt. Das Weight-Concept (20 kg) wird nach und nach von allen Fluggesellschaften weltweit durch das Piece Concept ersetzt. Es empfiehlt sich, auf der Webseite der gebuchten Fluggesellschaft über die Gepäckbedingungen zu informieren. Folgender Link ist dabei hilfreich: www.freigepaeckgrenze.de.
Handgepäck
Wie beim aufzugebenden Gepäck, fallen auch die Handgepäckbedingungen unterschiedlich aus. Ein Handgepäckstück (ca. 5 kg) darf in der Regel immer kostenfrei mit in die Kabine genommen werden, die Maße sollten jedoch erlauben, das Gepäckstück unter dem Sitz verstauen zu können (z.B. normaler Rucksack oder eine Laptoptasche).
Übergepäck
Eine einheitliche Regelung gibt es leider nicht - Lufthansa beispielsweise verlangt 40 Euro pro Kilo (je nach Zielgebiet). Die wenigesten Fluggesellschaften bieten eine Pauschale für Übergepäck an, sodass es sich bei größeren Mengen eher lohnt, das Gepäck per Frachtpost (z.B. DHL oder Speditionen) zu verschicken.
[Video ansehen: Welche Gepäckbestimmungen beim Flug mit den einzelnen Airlines gibt es?)
Die Freigepäckmenge kann je nach Fluggesellschaft, Strecke und Tarif variieren. Die Faustregeln: Auf Flügen in die USA gilt das Piece Concept (1 Piece = 23 kg), die meisten Airlines haben die Freigepäckmenge von 1 Piece pro Person beschränkt. Das Weight-Concept (20 kg) wird nach und nach von allen Fluggesellschaften weltweit durch das Piece Concept ersetzt. Es empfiehlt sich, auf der Webseite der gebuchten Fluggesellschaft über die Gepäckbedingungen zu informieren. Folgender Link ist dabei hilfreich: www.freigepaeckgrenze.de.
Handgepäck
Wie beim aufzugebenden Gepäck, fallen auch die Handgepäckbedingungen unterschiedlich aus. Ein Handgepäckstück (ca. 5 kg) darf in der Regel immer kostenfrei mit in die Kabine genommen werden, die Maße sollten jedoch erlauben, das Gepäckstück unter dem Sitz verstauen zu können (z.B. normaler Rucksack oder eine Laptoptasche).
Übergepäck
Eine einheitliche Regelung gibt es leider nicht - Lufthansa beispielsweise verlangt 40 Euro pro Kilo (je nach Zielgebiet). Die wenigesten Fluggesellschaften bieten eine Pauschale für Übergepäck an, sodass es sich bei größeren Mengen eher lohnt, das Gepäck per Frachtpost (z.B. DHL oder Speditionen) zu verschicken.
[Video ansehen: Welche Gepäckbestimmungen beim Flug mit den einzelnen Airlines gibt es?)
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